Schulvorstand

Allgemeine Informationen

 

Gewählt werden kann jedes Mitglied der Elternschaft.

 

Im Schulvorstand vertreten sind:

Schulleitung (Vorsitz), 3 gewählte Vertreter des Kollegiums, 4 Vertreter der Elternschaft, ggf. Gäste

 

Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

 

Der Schulvorstand entscheidet u.a. über:

  • den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleitung
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
  • die Ausgestaltung der Stundentafel
  • Schulpartnerschaften
  • Grundsätze über die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (d.h. Selbstevaluation)

Außerdem macht der Schulvorstand einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung.

 

Detaillierte Informationen erhalten Sie über folgende Internetseiten:

www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de

oder www.mk-niedersachsen.de

Schulelternrat

Allgemeine Informationen

 

Aufgaben der Elternvertreter

 

1. Anwesenheit bei der Schulelternrats-

   sitzung 

  • aktuelle Themen persönlich an die Klasse weiterleiten 
  • Informationen aus dem Protokoll weitergeben

2. Versammlung aller Elternvertreter in

    Abstimmung mit der Schulleitung

    Besprechung von Themen, die alle

    Schüler/-innen / Eltern der Schule

    betreffen

 

3. Organisation von Festen (z.B. Schulfest)