Schulelternrat

Der Schulelternrat setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaft zusammen. 

Alle zwei Jahre wird der Schulelternrat neu gewählt.

 

Schuleltern- und Stadtelternrat

 

Vorsitzender: 

Stellvertreterin: 

 

ElternvertreterInnen:

1a:

1b:

2a:

2b:

3a:

3b:

4a:

4b: